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   LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - L 18 R 227/19   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - L 18 R 227/19 (https://dejure.org/2023,35769)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.06.2023 - L 18 R 227/19 (https://dejure.org/2023,35769)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Juni 2023 - L 18 R 227/19 (https://dejure.org/2023,35769)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 19.07.2012 - C-522/10

    Reichel-Albert - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Verordnung (EG)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - L 18 R 227/19
    Der EuGH habe Art. 44 VO (EG) Nr. 987/2009 in der Entscheidung vom 10.07.2012 - C-522/10 (Reichel-Albert) erweiternd ausgelegt.

    Die Voraussetzungen für eine Anerkennung von Zeiten der Kindererziehung im Ausland lägen unter Berücksichtigung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 19.07.2012 (C-522/10, Reichel-Albert) nicht vor.

    Allerdings sei das damalige Urteil in der Rechtssache C-522/10 für den zeitlichen Anwendungsbereich des alten Europarechts, der VO EWG Nr. 1408/71 ergangen.

    Der Sachverhalt der Klägerin weiche erheblich von den EuGH-Entscheidungen C-522/10 bzw.C-576/20 ab.

    Art. 21 AEUV ist nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 07.07.2022 - C-576/20 - juris Rdn. 65) dahin auszulegen, dass er den rentenzahlungspflichtigen Mitgliedstaat in dem Fall, in dem die betroffene Person ausschließlich in diesem Mitgliedstaat gearbeitet und Beiträge entrichtet hat, und zwar sowohl vor als auch nach der Verlegung ihres Wohnsitzes in anderen Mitgliedstaaten, in denen sie Kindererziehungszeiten zurückgelegt hat, nach der auf dem Urteil vom 19.07.2012 (C-522/10 Reichel-Albert) zurückgehenden Rechtsprechung dazu verpflichtet ist, diesen Zeiten für die Gewährung einer Altersrente zu berücksichtigen.

    Der EuGH hat bereits in seiner Entscheidung vom 19.07.2012, bei der noch die Verordnung Nr. 1408/71 zugrunde zuzulegen war, die Notwendigkeit von Arbeit und Beitragszahlung sowohl vor als auch nach der Verlegung des Wohnsitzes in einen anderen Mitgliedstaat hervorgehoben (C-522/10, Rdn. 35, Reichel-Albert).

  • EuGH, 07.07.2022 - C-576/20

    In anderen Mitgliedstaaten zurückgelegte Kindererziehungszeiten sind bei der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - L 18 R 227/19
    Änderungen in ihrer Rechtsauslegung ergeben sich auch nicht aus dem Urteil des EuGH vom 07.07.2022 in der Rechtssache C-576/20.

    Der Sachverhalt der Klägerin weiche erheblich von den EuGH-Entscheidungen C-522/10 bzw.C-576/20 ab.

    44 VO (EG) Nr. 987/2009 ist in Anbetracht seines Wortlauts, des Zusammenhangs, in den er sich einfügt, und der Ziele, die mit der Regelung, zu der er gehört, verfolgt werden, jedoch dahin auszulegen, dass er die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten, die ein und dieselbe Person in verschiedenen Mitgliedstaaten zurückgelegt hat, nicht abschließend regelt (EuGH Urteil vom 07.07.2022 - C-576/20 - juris Rdn. 55) .

    Art. 21 AEUV ist nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 07.07.2022 - C-576/20 - juris Rdn. 65) dahin auszulegen, dass er den rentenzahlungspflichtigen Mitgliedstaat in dem Fall, in dem die betroffene Person ausschließlich in diesem Mitgliedstaat gearbeitet und Beiträge entrichtet hat, und zwar sowohl vor als auch nach der Verlegung ihres Wohnsitzes in anderen Mitgliedstaaten, in denen sie Kindererziehungszeiten zurückgelegt hat, nach der auf dem Urteil vom 19.07.2012 (C-522/10 Reichel-Albert) zurückgehenden Rechtsprechung dazu verpflichtet ist, diesen Zeiten für die Gewährung einer Altersrente zu berücksichtigen.

  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 22/10 R

    Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten - Erziehung im Ausland -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - L 18 R 227/19
    Bei den Beitragszeiten im Sinne des § 56 Abs. 3 Satz 2 SGB VI muss es sich um solche in der deutschen Rentenversicherung handeln (vgl. BSG Urteil vom 11.05.2011 - B 5 R 22/10 R - juris Rdn. 19; Schuler-Harms in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI, 3. Aufl., § 56 SGB VI (Stand: 01.04.2021), § 56 Rdn. 59) .

    Die am 01.05.2010 in Kraft getretene Regelung in Art. 44 VO (EG) Nr. 987/2009 ist im Hinblick auf die angefochtene Verwaltungsentscheidung vom 05.12.2016 und 24.07.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15.06.2017 zeitlich anzuwenden (BSG Urteil vom 11.05.2011 - B 5 R 22/10 R - juris Rdn. 20).

  • EuGH, 22.02.2024 - C-283/21

    Deutsche Rentenversicherung Bund - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - L 18 R 227/19
    Der Senat hat weder einen Anlass für eine Vorlage bei dem EuGH zur Vorabentscheidung gesehen noch das Verfahren gemäß § 114 Abs. 2 Satz 1 SGG auszusetzen bis eine Vorabentscheidung des EuGH (C 283/21) über die Vorlage des erkennenden Senats vom 23.04.2021 (L 18 R 1114/16) nach Art. 267 AEUV ergangen ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - L 18 R 1114/16

    Vorlage an Europäischen Gerichtshof

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - L 18 R 227/19
    Der Senat hat weder einen Anlass für eine Vorlage bei dem EuGH zur Vorabentscheidung gesehen noch das Verfahren gemäß § 114 Abs. 2 Satz 1 SGG auszusetzen bis eine Vorabentscheidung des EuGH (C 283/21) über die Vorlage des erkennenden Senats vom 23.04.2021 (L 18 R 1114/16) nach Art. 267 AEUV ergangen ist.
  • BSG, 13.02.2014 - B 4 AS 19/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Überprüfungsantrag - Rücknahme rechtswidriger

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - L 18 R 227/19
    Dieses Begehren verfolgt die Klägerin zulässigerweise mit der kombinierten Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage (BSG Urteil vom 13.02.2014 - B 4 AS 19/13 R - BSGE 115, 121-126 = SozR 4-1300 § 44 Nr. 29).
  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 118/08 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Rentenbescheid - Vormerkungsbescheid -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - L 18 R 227/19
    Im Rentenbescheid sind sämtliche für die Berechnung der Rente bedeutsamen Zeiten auf der Grundlage des zutreffenden Sachverhalts und des für die Rentenbewilligung maßgeblichen Rechts zu berücksichtigen (BSG Urteil vom 06.05.2010 - B 13 R 118/08 R - juris Rdn. 16) .
  • BVerfG, 06.03.2017 - 1 BvR 2740/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der rentenrechtlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - L 18 R 227/19
    Der gewöhnliche Aufenthalt einer Person im jeweiligen Staatsgebiet ist systemgerechter Anknüpfungspunkt für die mitgliedschaftliche Einbeziehung in nationale Sicherungssysteme (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 06.03.2017 - 1 BvR 2740/16 - juris Rdn. 3) .
  • BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 15/03 R

    Vormerkung von Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten im Ausland -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - L 18 R 227/19
    Er stellt insbesondere keinen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz dar (BSG Urteil vom 23.10.2003 - B 4 RA 15/03 R - juris Rdn. 32, 33) .
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